Gold und die Steuer (Teil I)
Beim liechtensteinischen Finanzunternehmen SWM AG in Vaduz weiß man, dass es bei vielen Anlegern zum Thema Besteuereung von Goldanlagen noch jede Menge Fragen gibt. Die unklare Rechtslage bei der Besteuerung von Gold-Papieren kann den Investoren auch tatsächlich schaden. Daher bemüht sich die SWM AG zu erklären, bei welchen Produkten Ärger mit dem Finanzamt droht.
Anleger mit akuter Steuerallergie fokussieren sich gerne auf Gold. Nach Ablauf der Spekulationsfrist von zwölf Monaten können sie Gewinne mit Barren oder Münzen steuerfrei einstreichen. Die 2009 eingeführte Abgeltungsteuer greift hier nicht. Doch, so weiß man bei der SWM AG, es kommt ganz auf Dosis und Art der Verabreichung an. Für Zertifikate, deren Anteile nur mit physischem Gold hinterlegt sind, müssen Anleger oft durchaus Abgeltungsteuer zahlen.
Die Ausnahme von der Ausnahme bildet Xetra-Gold, eine Inhaberschuldverschreibung der Deutschen Börse. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte 2015 entschieden, dass Gewinne mit Xetra-Gold analog zu physischem Gold zu besteuern sind (VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Die Gründe seien, dass das Zertifikat zu 95 Prozent mit physischem Gold hinterlegt sei, Anleger ihre Anteile jederzeit in Goldbarren eintauschen könnten und eine Rückgabe der Anteile an den Emittenten gegen Geld ausgeschlossen sei. Dass Anleger Xetra-Gold an der Börse verkaufen und so zu Geld machen können, sei dagegen nicht steuerschädlich, so der BFH. Lesen Sie im zweiten Teil der kleinen „Steuerkunde“ der SWM AG, was der BFH zu Zertifikaten wie bei Euwax Gold sagt.
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