IVA Internationale Verbraucher Anstalt – Erfolgreiche Widersprüche Ihrer Lebensversicherungen

Ihre Chancen stehen gut – Bei einem erfolgreichen Widerspruch Ihrer laufenden, gekündigten oder bereits ausgelaufenen Lebensversicherung machen Versicherungskunden einen guten Schnitt. Sie erhalten die geleisteten Prämien zurück und eine angemessene Nutzungsentschädigung. Der Bundesgerichtshof entschied bereits in etlichen Punkten für den Versicherungsnehmer.

Mit einem wirksamen Widerspruch Ihrer Lebensversicherung lösen Sie das Versicherungsverhältnis auf und haben Anspruch auf die Rückerstattung aller Prämien und auf die Herausgabe der gezogenen Nutzungen. Viele Lebensversicherer verwendeten  fehlerhafte Widerrufsbelehrungen mit dem Ergebnis, dass Sie diese Verträge noch heute widerrufen und bereits gezahlte Beiträge zurückfordern können.

Prinzipiell sind alle Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, betroffen. § 5a VVG a.F. ist vor dem 01.01.1995 nicht in allen Fällen anwendbar, sodass entsprechende vorherige Lebensversicherungen die Vorgaben des § 8 VVG a.F. einhalten mussten.

Auch bereits gekündigte Lebensversicherungen können rückabgewickelt werden. Zur Überprüfung und Geltendmachung der Ansprüche ist die Vorlage der relevanten Unterlagen notwendig, insbesondere wird der ursprüngliche Versicherungsschein mit allen relevanten Vertragsdaten benötigt. Zur Berechnung der Ansprüche ist der gesamte Beitragsverlauf korrekt mitzuteilen. Ansonsten können die Ansprüche der Höhe nach nicht fehlerfrei berechnet werden.

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