IVA – Lebensversicherungen kündigen – das macht endlich Sinn…
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. Neue Urteile erlauben es Kunden ihre Lebensversicherung, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, rückabzuwickeln. Dies gilt selbst für die nach dem
01.01.2003 gekündigten oder ausgelaufenen Verträge.
Sicher kennen Sie das – Sie besitzen eine Lebensversicherung oder einen Bausparer. Leider sind die Rückkaufswerte Ihrer Verträge niedriger, als das, was Sie in der ganzen Laufzeit einbezahlt haben. Auch die Zinsen werden immer niedriger. Eine Kündigung macht daher keinen Sinn für Sie und so nehmen Sie den geringeren Betrag in Kauf, um nicht noch mehr Geld zu verlieren.
Die Internationale Verbraucher Anstalt, IVA, hat es sich zur Aufgabe gemacht, allen Lebensversicherungs,- und Bausparkunden zu helfen, Ihre eingezahlten Beiträge rückwirkend zurück zu erhalten. Der Vertrag wird rückwirkend widerrufen. Da natürlich die Versicherungsgesellschaften eine „Kündigungswelle“ befürchten, konnten Sie bisher durchsetzen, dass der genaue Auszahlungsbetrag vom Kunden genannt werden muss. Das macht die Sache schwierig, da verschieden Zins- und Zinseszins-Sätze errechnet werden müssen. Auch fielen verschieden Bearbeitungsgebühren während der Versicherungslaufzeit an.
Die IVA lässt von Wirtschaftsmathematikern genau diesen Betrag für die Kunden ausrechnen. Auch arbeitet die Internationale Verbraucher Anstalt mit Anwaltskanzleien zusammen um vor allem zusätzlich eine Nutzungsentschädigung für die Verbraucher zu erhalten. Das macht Sinn!
Endlich jemand, der sich auf die Lobby einlässt und dem Verbraucher wirklich da hilft, wo es für ihn wichtig ist – in seinem Geldbeutel!
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