IVA: Versicherungsunternehmen unter Druck – Widerruf vorteilhaft für Verbraucher
Das inzwischen lang andauernde niedrige Zinsniveau macht Versicherungen zu schaffen. Insbesondere fällt es immer schwerer, überhaupt den Garantiezins zu erwirtschaften. Bei den ersten Unternehmen liegt – nach einer Analyse der Ratingagentur Assekurata – die Rendite der Geldanlagen inzwischen unter den durchschnittlichen Zinsgarantien. Dies bedeutet für Versicherungsnehmer nicht nur Gefahren, sondern auch deutlich geringere Wertzuwächse. Eine Kündigung der Lebensversicherung stellt aufgrund geringer Rückkaufswerte oft keine Lösung dar. Ein Widerruf des Versicherungsvertrags kann dagegen für viele Versicherungsnehmer der beste Ausweg sein.
IVA: „Mit Urteil vom 7. Mai 2014 (Az. IV ZR 76/11) hat der Bundesgerichtshof gemäß den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) entschieden, dass eine Lebensversicherung ohne ordnungsgemäße Widerrufserklärung auch heute noch wirksam widerrufen werden kann. Dies gilt für jeden Verbraucher, der zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen hat und der dabei nicht gesetzeskonform über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Nach Übermittlung der Widerrufserklärung hat der Versicherungskunde Anspruch auf Rückerstattung sämtlicher gezahlter Beiträge durch die Versicherungsgesellschaft.“
Zudem steht dem Versicherungskunden für die Überlassung der Beiträge eine Entschädigung gegen die Versicherung zu. Konkret bezieht sich der EuGH auf eine unwirksame Regelung im – vom 1. Januar 1995 bis 31. Dezember 2007 gültigen – § 5a Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Da eine Vielzahl der Versicherer diese unwirksame Regelung in ihre Vertragsunterlagen übernommen hatte, können die betroffenen Verträge mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrungen noch heute widerrufen werden.
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