IVA – Wieviel Geld gibt es bei einem Widerspruch zurück?
Sofern Sie Ihrem Vertrag erfolgreich widersprechen, erhalten Sie Ihre eingezahlten Beiträge zurück. Zusätzlich können Sie verlangen, dass der Versicherer als Nutzungsersatz Zinsen zahlt. Das bedeutet, dass er das, was er mit Ihren Beiträgen erwirtschaftet hat, erstatten muss. Das ist sogar meist der größte Anteil in solchen Fällen.
Der Versicherte muss nach der Rechtsprechung beweisen, dass die Versicherung tatsächlich das Kapital genutzt hat. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs kann jedenfalls nicht vermutet werden, dass ein Versicherer einen Gewinn in Höhe des gesetzlichen Verzugszinses erzielt hat (BGH, Urteil vom 11. November 2015, Az. 513/14). Sie können damit nicht einfach 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz verlangen (§ 288 BGB).
Auf den Risikoanteil und die Abschluss- und Verwaltungskosten muss die Versicherung keinen Nutzungsersatz erstatten (BGH, Urteil vom 10. Februar 2016, Az. IV ZR 19/15). Bei den Verwaltungskosten kann das anders sein, falls dem Versicherungsnehmer der Nachweis gelingt, dass der Versicherer daraus tatsächlich Nutzungen gezogen hat.
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in einem Fall auf die Geschäftsberichte der relevanten Jahre abgestellt und einen durchschnittlichen Zinssatz von 4,02 Prozent angenommen. Bei einem zu erstattenden Betrag von rund 16.000 Euro schätzte das Gericht den Nutzungsersatz auf 3.500 Euro (Urteil vom 23. Oktober 2014, Az. 7 U 54/14).
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