Michael Turgut – Too big to fail

Die Insolvenz italienischer Großbanken zuzulassen, kommt für die italienische Regierung nicht in Frage. Deshalb will man in Rom auch das vor etwa einem Jahr eingeführte Bail-in-Verfahren nicht anwenden:

Die EU-Staaten hatten sich auf strikte Regeln bezüglich des Handlings strauchelnder Banken geeinigt. Das Resultat dieser Einigung ist, dass im Zuge der „Haftungskaskade“ zuerst die Aktionäre, dann Anleihebesitzer und Sparer für den Schaden aufkommen müssen, bevor der Staat zu Hilfe kommen „darf“.

„Die italienische Regierung sieht darin jedoch große politische Risiken. Viele Italiener haben in den vergangenen Jahren auf Anraten der Banken, Bankanleihen gekauft. Hierbei handelt es sich um nachrangige Anleihen“, informiert uns der Finanzexperte Michael Turgut aus Hof. 

Sollte eine Bank in Schieflage geraten, dass sie abgewickelt werden muss, verlieren die Nachrang-Gläubiger ihr Geld. Den meisten Bankkunden ist dies aber nicht bekannt. Um die eigenen Bürger und Wähler nicht zu verärgern, hat die italienische Regierung entschieden, die aktuelle Rechtslage zu umgehen. Sie führte im Dezember 2016 bei der „Monte dei Paschi“ einen Bail-out durch. So muss der Steuerzahler wieder für die Verluste der Bank aufkommen.

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