Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Sie haben zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen?
Dann gehört Ihre Police mit großer Wahrscheinlichkeit zu den Verträgen, die der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem bemerkenswerten Urteil ins Visier genommen hat. Grund: Die Widerrufsbelehrungen dieser Verträge sind in der Mehrzahl unzureichend und entsprechen nicht den damals geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Für Sie als Versicherungsnehmer entsteht dadurch eine einmalige Gelegenheit, den Vertrag auch nach Jahrzehnten Laufzeit heute sofort zu widerrufen und nicht nur die eingezahlten Beiträge Ihrer LV-Police, sondern auch eine erhebliche Nutzungsentschädigung erstattet zu bekommen.
Was bedeutet „widerrufen“?
Normalerweise kann man Versicherungsverträge nur innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen und das Urteil des BGH hat für betroffene Policen diese Frist aber nie begonnen.
Sie können also auch nach Jahren Laufzeit noch den Widerruf erklären und erhalten neben Ihren eingezahlten Beiträgen eine Nutzungsentschädigung. Diese berechnet sich nach den tatsächlichen Gewinnen, die Ihr Versicherer mit Ihren Beiträgen erzielt hat und kann im Einzelfall mehrere 10.000 € betragen.
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorabprüfung und unsere Expertise.
Unsere spezialisierten Anwälte besprechen danach mit Ihnen gerne persönlich die für Sie optimale Strategie und kümmern sich um die Durchsetzung Ihrer Forderung.
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