Wenn die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, beginnt die 30-tägige Widerspruchsfrist nicht zu laufen. Dann kann der Widerspruch auch heute noch erklärt werden....
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. Neue Urteile erlauben es Kunden ihre Lebensversicherung, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, rückabzuwickeln. Dies gilt selbst für die nach dem
01.01.2003 gekündigten oder ausgelaufenen Verträge....