Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich im Jahr 2015 verbraucherfreundlich gezeigt. Neue Urteile erlauben es Kunden ihre Lebensversicherung, die sie zwischen 29.07.1994 und 31.12.2007 abgeschlossen haben, rückabzuwickeln. Dies gilt selbst für die nach dem
01.01.2003 gekündigten oder ausgelaufenen Verträge....